Kommunen

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Von der Neuregelung der Finanzbeziehungen ist auch der Dritte im Bunde betroffen: Die Kommunen sind von der Ertragskraft »ihrer« Bundesländer abhängig und an einigen Gemeinschaftssteuern beteiligt. Städte und Gemeinden melden eigene Ansprüche an wie die vollständige Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft eines jeden Bundeslandes bei der Neuregelung oder die Entlastung von Sozialleistungen. Der Bund will die nur bis 2019 bewilligten Investitionshilfen für Kommunen von 2,6 Milliarden Euro in unveränderter Höhe für den Straßen- und Schienenverkehr weiter zahlen. Die Länder fordern steigende Beträge.

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