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Mehr Kindergeld

Finanzausschuss billigt Entlastung Alleinerziehender

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Die Pläne der Bundesregierung für geringfügige Steuersenkungen und Entlastungen der Arbeitnehmer haben die nächste Hürde genommen. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch die Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes sowie des Kinderzuschlags. Zugleich werden »heimliche Steuererhöhungen« im Zuge der sogenannten kalten Progression eingedämmt. Endgültig verabschiedet werden soll das Gesetzespaket am Donnerstag im Bundestag. Zustimmen müssen auch die Länder.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr von 8354 auf 8472 Euro. 2016 wird er auf 8652 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag wird 2015 von 4368 auf 4512 Euro erhöht, 2016 dann auf 4608 Euro im Jahr. Auch das monatlich gezahlte Kindergeld wird rückwirkend ab Januar um vier Euro und ab 2016 nochmals um weitere zwei Euro je Kind angehoben.

Angehoben wird im kommenden Jahr zudem der Kinderzuschlag für Geringverdiener - und zwar um 20 auf 160 Euro. Erstmals seit 2004 steigt rückwirkend ab Januar 2015 auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 auf dann 1908 Euro. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro. dpa/nd

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