Erbschaftsteuer: Minimalinvasive Reform verabschiedet

Erbschaftsteuer: Firmenprivilegien kaum angetastet

Der Aufschrei der Wirtschaftsverbände hat sich gelohnt: Die von der schwarz-roten Koalition geplante Erbschaftsteuerreform behält die meisten Ausnahmen bei. Sie wurde am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen.

Nach dem bisherigen Erbschaftsteuerrecht müssen dank großzügiger Ausnahmebestimmungen nur die allerwenigsten Unternehmensnachfolger zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigten halten. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies Ende 2014 für grundgesetzwidrig erklärt und schärfere Regeln vor allem für für größere Unternehmen gefordert. Solche Firmenerben dürften nur dann verschont werden, wenn sie in einer »Bedürfnisprüfung« nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften.

Nach einigem Hin und Her hat sich die Koalition am Montagabend auf eine Neuregelung geeinigt, die am Mitteoch im Kabinett beschlossen wurde. Diese Regelung schwächt einen früheren Entwurf aus dem Hause von Finanzminister Wolfgang Schäuble ab. Das Grundsätzlich wird Unternehmensvermögen weiterhin von der Erbschaftsteuer verschont, wenn der Nachfolger den Betrieb weiterführt und Beschäftigung sichert. Tut er dies fünf Jahre lang, gibt ...


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