Neutraler Berater: der Notar

Tipp zum Immobilienkauf

Egal ob der Kauf einer Immobilie als Investition oder zur eigenen Nutzung dienen soll, wer hier unbedachte Schritte geht, kann seine wirtschaftliche Existenz gefährden. Deshalb empfiehlt die Notarkammer Berlin, Kaufverträge immer mit einem Notar zu besprechen.

Es ist die Pflicht des Notars, beim Immobilienkauf sowohl Käufer als auch Verkäufer auf Risiken hinzuweisen. Beiden Parteien steht er als unabhängiger und unparteiischer Berater zur Seite.

Überblick über Belastungen verschaffen

Bevor der Notar den Kaufvertrag entwirft, sieht er das Grundbuch ein. Er prüft, ob der Käufer ein lastenfreies Grundstück erwirbt und ob eingetragene Belastungen gegebenenfalls gelöscht werden müssen. Dient die Immobilie als Sicherheit für Kredite, so müssen diese mit dem Kaufpreis abgelöst werden. Nur so kann ein bestehendes Grundpfandrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden. Der Notar fordert nach Vertragsschluss die entsprechenden Löschungsunterlagen an.

Falls Wege- und Leitungsrechte die Versorgung von Nachbargrundstücken sichern, muss der Käufer diese in der Regel übernehmen. Der Käufer sollte wissen, welchen Umfang die eingetragenen Rechte haben. Wie das Wegerecht im Einzelnen ausgestaltet ist, kann der Nota...


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