Gericht fällt hartes Urteil zur Mütterrente

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Berlin. Das Berliner Sozialgericht hat in seinem Urteil zur Mütterrente festgestellt, dass Ungerechtigkeiten im Einzelfall in Kauf genommen werden müssen. Geklagt hatte eine Frau, die 1979 ein behindertes Mädchen mit 14 Monaten aufgenommen hatte. Dafür wollte sie einen zusätzlichen Rentenpunkt erstreiten. Das wies das Gericht ab. Voraussetzung für die Mütterrente sei die Erziehung des Kindes in dessen 13. Lebensmonat. Wurde ein Kind laut Gericht nur davor oder erst danach betreut, gebe es laut Gesetz keinen Rentenzuschlag. dpa/nd

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