Google gegen globales »Recht auf Vergessen«

Datenschützer beharrt auf Löschanspruch

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Hamburg. Bürger in Europa haben nach Einschätzung des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar einen Anspruch darauf, dass Google das »Recht auf Vergessenwerden« weltweit umsetzt. Bisher bezieht Google Löschanfragen nur auf den jeweiligen Landeswebsites wie Google.de in Deutschland oder Google.fr in Frankreich. Diese Praxis lasse das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) letztlich ins Leere laufen, erklärte Caspar. Der Konzern erklärte, man werde sich der Aufforderung nicht beugen, das in Europa vorgeschriebene »Recht auf Vergessen« weltweit umzusetzen.

Der EuGH hatte 2014 das Recht auf Vergessenwerden im Internet festgeschrieben. Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen seitdem in Europa Links zu Netzinhalten, die gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen, zumindest in berechtigten Fällen auf Antrag aus ihren Suchanzeigen löschen.

Google veröffentlicht einen Bericht zu den Anträgen auf Löschung von Links. Demnach erhielt das Unternehmen für Frankreich bisher rund 60 000 Anträge zu rund 204 000 Links. Insgesamt waren es 290 000 Anträge für rund eine Million Weblinks. Bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL gingen in der Folge Beschwerden von Menschen ein, denen das Unternehmen das Löschen von Links zu persönlichen Angaben verweigert hatte. Im Juni forderte die CNIL Google daher auf, dies nachzuholen, und drohte im Falle einer Weigerung mit Sanktionen. Agenturen/nd

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