Fünf Verfassungsklagen gegen Tarifeinheitsgesetz
Karlsruhe. Gegen das Tarifeinheitsgesetz liegen dem Bundesverfassungsgericht fünf Verfassungsbeschwerden von kleineren Gewerkschaften vor. Das teilte das Gericht am Montag mit. Demnach haben neben der Lokführergewerkschaft GDL die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, die Pilotenvereinigung Cockpit, der Deutsche Journalisten-Verband sowie die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft Verfassungsklagen erhoben. Sie alle sehen das Streikrecht eingeschränkt und wollen das Gesetz mit dem Gang nach Karlsruhe kippen. Mit mehreren Anträgen auf einstweilige Anordnung soll zudem verhindert werden, dass das im Juli in Kraft getretene Gesetz bis zu einer Entscheidung angewendet wird. dpa/nd
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