Keine Juristenausbildung für Volksverhetzer

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Münster. Das Land Nordrhein-Westfalen darf einem wegen rechter Straftaten verurteilten Jurastudenten den Zugang zur Juristenausbildung verweigern. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Mannes ab, der sich erfolglos für den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm beworben hatte. Nach dem Juristenausbildungsgesetz von NRW sei der Mann aufgrund seiner mehrfachen Vergehen unter anderen wegen Volksverhetzung und Körperverletzung nicht würdig für den Staatsdienst, heißt es in dem nun veröffentlichten Urteil. Die im Grundgesetz gewährleistete freie Wahl der Ausbildungsstätte ändere daran nichts (AZ: 6 B 733/15). Zuvor war der Mann bereits vor dem Verwaltungsgericht Minden gescheitert. Das Mitglied im Bundes- und Landesvorstand der Partei »Die Rechte« gehörte auch der mittlerweile verbotenen »Kameradschaft Hamm« an. dpa/nd

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