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»Bei Rot hier halten«: Das Nichtbeachten nicht strafbar

Verkehrsrecht

Im Abstand von einigen Metern vor manch einer Ampelkreuzung gibt es eine vorgezogene Haltelinie sowie ein Schild mit dem Hinweis »Bei Rot hier halten«. Was passiert, wenn ein Autofahrer sich nicht an diesen Verkehrshinweis hält?

Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) ist das Nichtbeachten des Zusatzzeichens in Verbindung mit der markierten Haltelinie allerdings keine Ordnungswidrigkeit und hat auch nichts mit einem Rotlichtverstoß zu tun. Es handelt sich vielmehr um ein Richtzeichen, das der Erleichterung des Verkehrsflusses dient und deshalb lediglich als Empfehlung gilt.Experten weisen jedoch darau...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/981441.bei-rot-hier-halten-das-nichtbeachten-nicht-strafbar.html

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