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Pflegekraft erhält kein Erbe von früherer Kundin

Urteil des Oberlandesgerichts

Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste können nur unter strengen Voraussetzungen von betreuten Pflegebedürftigen erben.

Nur wenn das Pflegepersonal nachweisen kann, dass die Erbeinsetzung nichts mit der Erfüllung der Pflegevertragspflichten zu tun hat, kann das Erbe angetreten werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 29. Mai 2015 (Az. 21 W 67/14). Damit musste die Geschäftsführerin eines Frankfurter Pflegedienstes auf ein Erbe in Höhe von 100 000 Euro verzichten.Sie hatte 2006 eine ältere ...

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