nd-aktuell.de / 19.08.2015 / Politik / Seite 6

Entschädigung für Rotarmisten ab Herbst?

LINKE drängt auf rasche Verfahrensentscheidung

Uwe Kalbe

Das Antragsverfahren zur Entschädigung sowjetischer Kriegsgefangener im Zweiten Weltkrieg soll im dritten Quartal dieses Jahres in Gang gesetzt werden. Dies plant die Bundesregierung, wie aus einer Antwort an die Linksfraktion im Bundestag hervorgeht. Unmittelbar danach könne mit den Bewilligungsverfahren begonnen werden. Gegenwärtig arbeitet die Bundesregierung nach eigener Auskunft an einer Richtlinie zu den Einzelheiten des Antragsverfahrens. Der Bundestag hatte im Mai beschlossen, eine symbolische Entschädigung der noch lebenden Kriegsgefangenen in den ehemaligen Ländern der Sowjetunion in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro in die Wege zu leiten.

Auf eine zügige Umsetzung des Beschlusses drängt Jan Korte, Fraktionsvize der LINKEN. »70 Jahre mussten diese Menschen warten bis ihnen eine symbolische Anerkennung zugesprochen wurde, jetzt muss die Umsetzung so schnell wie irgend möglich erfolgen.« Überdies mahnt Korte über die schlichte Auszahlung der Summe von schätzungsweise einmalig 2500 Euro hinaus eine Geste des Bundestages an, »in der das Leid der Opfer und die deutsche Schuld anerkannt werden«. Er kündigte hierzu in Kürze Vorschläge seiner Fraktion an.

Zudem sprach Korte die Erwartung aus, das die volle Summe von zehn Millionen Euro für die Opfer genutzt wird und die Summe von 2500 Euro für den einzelnen Berechtigten aufgestockt wird, sollten weniger Opfer leben als bisher angenommen. Die Bundesregierung geht derzeit von bis zu 4000 Antragsberechtigten aus, wie aus der Antwort hervorgeht. Zwischen 1941 und 1945 gerieten schätzungsweise fünf Millionen Sowjetsoldaten in deutsche Kriegsgefangenschaft. 3,3 Millionen kamen während der Haft unter unmenschlichen Bedingungen ums Leben.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Hoheit des Haushaltsausschusses, der das letzte Wort über die Entschädigungsrichtlinie hat. Leicht ungehalten klingt dazu der Kommentar Kortes. Die Regierung dürfe sich bei der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses nicht hinter dem Haushaltsausschuss verstecken. »Wenn die Regierung zügig ein tragfähiges Konzept vorlegt, wird der Haushaltsausschuss schnell handeln.«

Derzeit ist die Regierung auch damit beschäftigt, den Kreis der Anspruchsberechtigten zu identifizieren und diese zu informieren. Dazu habe man in den betroffenen Staaten Kontakt mit zuständigen Behörden aufgenommen, heißt es in der Antwort. Gesprächspartner seien dabei auch Veteranenverbände, historische Institute, der Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge und private Vereine gewesen, insbesondere der Verein Kontakte-Kontakty und die Stiftung Sächsischer Gedenkstätten. Mit der Umsetzung der Entschädigung wurde das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen betraut, dem seit 207 bereits die Entschädigung für Ghettoarbeiter obliegt, die keine Zwangsarbeiter waren. 70 000 Fälle wurden dabei bearbeitet.