Arbeitsunfall oder nicht?
Lehrer stürzt beim Schulausflug
Stürzt ein Lehrer während eines Schulausflugs und verletzt sich dabei schwer, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall, auch wenn sich der Unfall nicht durch Einwirkung von außen ereignet.
So urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 23 K 308/15) nach Information der telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH). Danach hatten sich die Lehrer einer Schule in einem Botel, einem Hotelschiff, einquartiert. Einem Lehrer wurde am Morgen schlecht. Er ging deswegen an Deck, um frische Luft zu schnappen. Dort kippte er um und musste sich von seinen Kollegen wieder auf die Beine helfen lassen. Als er daraufhin unter Deck gehen wollte, wurde ihm erneut schwindelig. Er st...
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