Dampfbremse mit Lücken und Platanen mit Saatkrähennest

Wohneigentum: Urteile

Besteht das Risiko künftigen Schadens, weil eine Dampfbremse schadhaft ist, ist die Leistung eines Bauunternehmers mangelhaft.

Bauherr T hatte von einem Bauunternehmer ein Einfamilienhaus errichten lassen. Als der Bau fertig war, beanstandete T die Dachdämmung: Die Dampfbremse sei an mehreren Stellen undicht. (Um das Dämmmaterial vor feuchter Raumluft zu schützen, die Schimmel verursachen kann, wird innen an der Dämmschicht eine Folie als »Dampfbremse« angebracht.)

Vergeblich forderte der Bauherr den Bauunternehmer auf, die Mängel zu beheben und forderte vor Gericht 23 870 Euro als Kostenvorschuss: So viel verlange eine Fachfirma für die vollständige Erneuerung.

Das Landgericht beauftragte einen Sachverständigen, der am Dach einzelne kleine »Lecks« fand. Die Fehlstellen zu überarbeiten, würde ca. 5000 Euro kosten. Das Gericht sprach dem Bauherrn nur diesen Betrag zu.

T legte Berufung ein und bestand auf den kompletten Austausch der Dampfbremse....


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