Fünf gegen eine ganze Straße

Kurioser Lärmstreit in Fürth beschäftigt bald den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  • Roland Beck, Fürth
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Hausbesitzer eines Altstadtviertels in Fürth verlangen, dass dort weniger lang gefeiert wird. Sie pochen auf eine Lärmschutzverordnung aus dem Jahr 1968.

Seit mehr als vier Jahren ist kein Ende des Konflikts in Sicht, nun muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) ein Urteil sprechen: Einige Hausbesitzer eines beliebten Altstadt-Kneipenviertels in Fürth pochen darauf, dass dort leiser, weniger oft und vor allem weniger lang gefeiert wird. Ein deutlich abgespecktes Veranstaltungskonzept der mittelfränkischen Stadt geht ihnen nicht weit genug: Sie fordern, dass auch die Außenbereiche der Lokale bereits um 22 Uhr schließen müssen - so wie es ihrer Ansicht nach eine Lärmschutzverordnung aus dem Jahr 1968 vorschreibt.

Die Gustavstraße an einem Donnerstagabend. Die Freischankflächen der Lokale sind sehr gut besucht, kaum ein Tisch ist frei. In der Gasse gibt es mehr als ein Dutzend Möglichkeiten zum Einkehren - Restaurants, Cafés, Bars. Auf 40 Metern Straße befinden sich gut 360 Sitzplätze im Freien. Die Stadt hat den Beginn der Sperrzeit für diese Bereiche auf 23 Uhr fe...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.