Kirchenasyl bietet vielen die letzte Hoffnung

Trotz staatlichen Drucks beharrt die Kirche auf ihrem alten Recht, bedrohten Menschen Zuflucht zu bieten

  • Reimar Paul
  • Lesedauer: 4 Min.
Staat und Kirche einigten sich kürzlich auf Regeln zum Kirchenasyl - die Bundesregierung respektiert dieses, die Kirche garantiert die Einhaltung der Gesetze. In der Praxis ein schwieriges Feld.

An einem Abend im August kommt ein junger Mann zu einer Veranstaltung in eine evangelische Dortmunder Kirche. Als alle Gäste gehen, bleibt er sitzen. Er stammt aus Myanmar und erzählt dem Pfarrer seine Geschichte. Sein Heimatdorf sei bei Unruhen in den 1990er Jahren von radikalen Buddhisten niedergebrannt worden. Sein Großvater kam in den Flammen um, kurze Zeit später wurden sein Bruder und sein Vater getötet.

Als das passierte, war der junge Mann noch ein kleiner Junge. Er gehört der muslimischen Minderheit der Rohingya an, die in Myanmar verfolgt wird. Seit schweren Unruhen im Jahr 2012 sind zehntausende Rohingya auf der Flucht. Auch der junge Mann ist geflohen, über Bangladesch und Frankreich nach Deutschland. Seinen Asylantrag haben die hiesigen Behörden abgelehnt - denn aufgrund der Dublin-Verordnungen muss er dort Schutz beantragen, wo er erstmals europäischen Boden betrat, also in Frankreich. Da ihm dort aber bereits ein Bleiberecht verweigert wurde, kann er direkt weiter nach Myanmar abgeschoben werden.

Das Presbyterium - so wird der Gemeindevorstand in einigen evangelischen Landeskirchen genannt - diskutiert, wie man dem jungen Mann helfen kann. Und entscheidet einstimmig, ihm Kirchenasyl zu gewähren, sobald er die Abschiebeanordnung erhält. Ende August ist es soweit: Der junge Mann aus Myanmar zieht mit seinen wenigen Habseligkeiten in einen Raum der Kirche ein. »Die Kirchengemeinde und der Kirchenkreis sind in diesem Fall davon überzeugt, dass die besondere Gefährdungslage des Flüchtlings von den Behörden nicht angemessen gewürdigt wurde. Wir bitten das Bundesamt um erneute Überprüfung«, zitiert ein Blog den zuständigen Superintendenten Ulf Schlüter.

Um welche Kirche es sich handelt, soll nicht öffentlich bekannt werden, um mögliche Angriffe von Rechtsextremisten zu verhindern. In Dortmund treibt eine starke Ortsgruppe der Partei »Die Rechte« um ihren Anführer »SS-Sigi« Borchardt ihr Unwesen. Erst in der letzten Woche attackierten und beschimpften die Neonazis im Dortmunder Hauptbahnhof ankommende Flüchtlinge.

Die Dortmunder Gemeinde hat die Ausländerbehörde und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über das Kirchenasyl für den Mann aus Myanmar informiert. Ein Beauftragter der Evangelischen Kirche von Westfalen nahm Gespräche mit den Behörden auf. Das ist Teil des Verfahrens, auf das sich die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kürzlich geeinigt hatten.

Im Februar war es zur Auseinandersetzung zwischen den Kirchen und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) um die Praxis des Kirchenasyls gekommen. Das Bundesamt und die Kirchen trafen eine Vereinbarung: Die Kirchen versicherten, sich nicht über staatliches Recht hinwegzusetzen, im Gegenzug sicherte das Bundesamt zu, die Tradition des Kirchenasyls nicht grundsätzlich infrage zu stellen.

Gleichwohl sind die Kirchenasyle nicht weniger geworden, im Gegenteil. Das Dortmunder Kirchenasyl ist eines von derzeit - Stand: 3. September - 297 in Deutschland. Das ist die bislang höchste Anzahl in diesem Jahr. Mindestens 452 Personen, darunter etwa 95 Kinder, erhalten von evangelischen, katholischen oder freikirchlichen Gemeinden zurzeit Schutz vor drohender Abschiebung, teilt die bundesweite Arbeitsgemeinschaft »Asyl in der Kirche« mit. Bei 262 der Kirchenasyle handelt es sich um »Dublin-Fälle«.

Der evangelische Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte kümmert sich zudem seit neun Monaten um 120 Flüchtlinge, die in einem Protestmarsch aus Bayern in die Hauptstadt gekommen waren und zunächst auf dem Oranienplatz campiert hatten. Die Kirche sorgt für Unterkunft, ein kleines Taschengeld und Fahrkarten. Hinzu kommen Deutschunterricht oder gemeinsames Essen. Der Berliner Innensenat hat eine Lösung versprochen - bislang aber keine konkreten Schritte unternommen.

Mit Blick auf die weiterhin hohen Zahlen plädieren zumindest die katholischen Bischöfe nun für einen sorgfältigen Umgang mit dem Kirchenasyl. Es könne »immer nur Ultima Ratio zur Verhinderung drohender Menschenrechtsverletzungen sein«, sagte der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle dieser Tage. Das Kirchenasyl beanspruche kein Sonderrecht gegenüber dem Staat, sondern biete die Gelegenheit, die rechtliche Lage noch einmal genau zu prüfen und neue Aspekte vorzutragen.

Trelle, der Vorsitzender der Migrationskommission der deutschen Bischofskonferenz ist, betonte aber auch: »Die Tradition des Kirchenasyls muss weiterhin bestehen bleiben«. Das Kirchenasyl sei eine alte christliche Tradition, heißt es in einer Handreichung der Kirche. »Eine Kirchengemeinde oder Ordensgemeinschaft muss nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob ein Kirchenasyl im konkreten Einzelfall tatsächlich das letzte Mittel zur Abwendung humanitärer Härten ist.«

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