Clinton durfte private Mails löschen
Washington. In der Affäre um die Nutzung eines privaten E-Mail-Kontos während ihrer Zeit als US-Außenministerin hat die demokratische Präsidentschaftsbewerberin Hillary Clinton Rückendeckung vom Justizministerium bekommen. Clinton habe das Recht gehabt, private Mails zu löschen, erklärte das Ministerium. Es stehe »außer Frage«, dass Clinton persönliche Mails ohne Zustimmung der Behörden habe löschen dürfen. Sie hätte dies auch mit Mails von einem Regierungsserver tun können. Es sei Sache der Regierungsmitarbeiter selbst, einzuschätzen, ob es sich bei Mails um öffentliche Dokumenten handele oder nicht. AFP/nd
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