Gericht entschied: Zahlung so lange, bis die neue Beziehung verfestigt ist

Trennungsunterhalt auch mit neuem Lebenspartner

Trennungsunterhalt kann erst dann wegen eines neuen Lebensgefährten ausgeschlossen werden, wenn sich die neue Beziehung verfestigt hat. Im Internet veröffentlichte Bilder mit dem neuen Partner begründen das noch nicht.

Das beschloss das Amtsgericht Lemgo (Az. 8 F 43/15) nach einer Information der telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH).

Im entschiedenen Fall zog eine Mutter zweier Kinder zu ihren Eltern, da ihr Mann eine Affäre hatte. Innerhalb eines Jahres zog sie zu ihrem neuen Lebensgefährten, und wollte von ihrem Noch-Ehemann Trennungsunterhalt. Doch dieser weigerte sich.

Sie habe nämlich bereits vor der räumlichen Trennung ihre Freizeit mit dem neuen Leb...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.