nd-aktuell.de / 18.09.2015 / Brandenburg / Seite 10

Abwassergebühr unter der Lupe

Letzter Hoffnungsschimmer für Altanschließer vor dem Ablauf der Verjährungsfrist

Andreas Fritsche
Das Bernauer Stadtparlament beschloss, ein Gebührenmodell für die Abwasserbeseitigung prüfen zu lassen. Das könnte theoretisch dazu führen, dass Altanschließer gezahlte Beiträge zurückerhalten.

Am 31. Dezember 2015 läuft im Land Brandenburg die Verjährungsfrist für Altanschließerbeiträge ab. Etliche Wasser- und Abwasserzweckverbände schicken gegenwärtig auf den letzten Drücker Beitragsbescheide heraus, um das Geld noch kassieren zu dürfen. In der Stadt Bernau wird bis zuletzt um Kompromisse gerungen. Dabei sieht es so aus, als habe sich die LINKE von Bürgermeister André Stahl zwischen alle Stühle gesetzt. Doch der Reihe nach.

Die kommunalen Wasserversorger finanzieren sich in aller Regel nicht allein aus den Gebühren für Trinkwasser und die Abwasserbeseitigung. Meist verlangen sie einmalige Anschlussbeiträge von privaten Bauherren und Wohnungsgesellschaften, die Häuser errichten und diese ans Trinkwassernetz sowie an die Kanalisation anschließen lassen. Das sind Neuanschließer. Besonders im Berliner Umland, wo viel gebaut wird, ist dies eine wichtige Einnahmequelle. Wer mehrere hunderttausend Euro für einen Neubau aufzubringen kann, der sollte ein paar tausend Euro Anschlussbeitrag übrig haben.

Die Grundstücke der sogenannten Altanschließer waren bereits vor dem 3. Oktober 1990 angeschlossen. Es gibt unter ihnen Arbeitslose, Geringverdiener und Rentner mit schmalem Einkommen. Wenn sie jetzt auf einmal vier- oder fünfstellige Beträge berappen sollen, ist dies ein großes Problem, selbst wenn Ratenzahlungen vereinbart werden können. Im Einzelfall führten Altanschließerbeiträge dazu, dass Menschen ihr Eigenheim verkaufen mussten. Auch in anderen ostdeutschen Bundesländern verursachten Altanschließerbeiträge derartige Schwierigkeiten.

Wäre es nach der Linkspartei gegangen, dann wären die Forderungen längst verjährt. Doch die LINKE konnte 2009 in Brandenburg als Opposition nicht verhindern, dass die Verjährungsfrist verlängert wurde. Nach der Bildung der rot-roten Koalition gelang es nicht, in zähen Verhandlungen mit der SPD doch noch eine akzeptable Lösung für die Altanschließer herauszuschlagen.

Die dreiköpfige Landtagsgruppe mit dem umständlichen Namen Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler (BVB/FW) bemüht sich heute noch um eine vernünftige Verjährungsregelung - wahrscheinlich vergeblich.

Als Ausweg wurde in den letzten Jahren die Umstellung auf ein Gebührenmodell hingestellt, die vor Ort entschieden wird. Beim Gebührenmodell zahlen die Kunden allein für den Trinkwasserverbrauch und das anfallende Abwasser. Anschlussbeiträge werden dann nicht kassiert, auch nicht von Neuanschließern. Stattdessen steigen zwangsläufig die Gebühren, denn die Wasserverbände müssen so oder so ihre Kosten decken. Das Gebührenmodell gilt als unsozial, weil es Häuslebauer entlastet und Mieter belastet.

Die LINKE in Bernau ist in der Gebührenfrage gespalten. Als das Gebührenmodell zur Abstimmung stand, stimmten vier Stadtverordnete der Partei dafür, drei dagegen und drei enthielten sich der Stimme. Bei einer Mitgliederversammlung des Stadtverbandes sprachen sich 95 Prozent der Anwesenden gegen ein reines Gebührenmodell aus.

Man muss dazu aber wissen, dass im Frühjahr 2014 der langjährige Bürgermeister Hubert Handke (CDU) in einem Bürgerentscheid abgewählt wurde, weil er sich gegen das Gebührenmodell gestemmt hatte. Das war ein Paukenschlag. Der jetzige Bürgermeister André Stahl (LINKE) konnte die Stichwahl um die Nachfolge Handkes auch deshalb gewinnen, weil die Anhänger des Gebührenmodells beinahe in letzter Minute für ihn Stimmung machten.

Stahls Idee war ein Abschmelzungsmodell, demzufolge die Altanschließer nur zehn Prozent der Summe überwiesen hätten, die der Wasser- und Abwasserverband Panke-Finow (WAV) von ihnen verlangte. Die Umsetzung des Abschmelzungsmodells hätte sich infolge juristischer Streitigkeiten vielleicht über die Verjährungsfrist hinaus hingezogen, so dass die Altanschließer am Ende gar nichts gezahlt hätten. Sie wären damit besser gefahren als mit dem Gebührenmodell. Doch der Landkreis Barnim stoppte den Plan frühzeitig.

Um danach überhaupt noch etwas für die Altanschließer zu erreichen, ließ sich die Linksfraktion Anfang 2015 auf einen Kompromiss mit SPD, CDU und Grünen ein. Beschlossen wurde ein Gebührenmodell für das Trinkwasser, was den Altanschließerbeitrag ein wenig reduziert. Allerdings ist die Abwasserbeseitigung teurer, so dass weiterhin eine saftige Beitragsforderung zu begleichen ist.

Die Unabhängige Stadtfraktion, die ein Teil der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen ist, sowie die Fraktion Bündnis für Bernau unternahmen kürzlich noch einmal einen Anlauf, das Gebührenmodell auch für den Abwasserbereich durchzusetzen. Sie legten dazu eine Kalkulation vor, die Grundstücksbesitzer einbezieht, die gar nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, sondern ihr Abwasser in einer Grube sammeln und durch Spezialfahrzeuge abpumpen lassen.

Die Linksfraktion ließ sich überreden, diesen Vorschlag durch den WAV wenigstens einmal prüfen zu lassen. Die Verfahrensweise ist folgende: Bürgermeister Stahl und der Stadtverordnete Sören-Ole Gemski (LINKE), die als Vertreter der Stadt Bernau in der WAV-Verbandsversammlung sitzen, beantragen dort die Prüfung. Sie können die Prüfung dann auch gleich veranlassen. Denn das Stimmrecht in der Verbandsversammlung richtet sich nach der Einwohnerzahl und da ist Bernau der Kleinstadt Biesenthal sowie den Gemeinden Rüdnitz und Melchow weit überlegen.

Bis November solle das Prüfergebnis vorliegen, damit noch vor Ablauf der Verjährungsfrist ein Beschluss gefasst werden könne, erläutert der Stadtverordnete Péter Vida (Unabhängige Fraktion), der zugleich BVB/FW-Landesvorsitzender und Landtagsabgeordneter ist.

Dass in der beschriebenen Weise vorgegangen werden soll, beschloss das Stadtparlament am 10. September mit 15 Ja- gegen 14 Nein-Stimmen. Sechs LINKE-Stadtverordnete votierten für den Prüfauftrag, einer stimmte dagegen und einer enthielt sich. Dieses Abstimmungsverhalten sorgte für Aufregung, weil es so aussah, als habe die LINKE beim Kompromiss Anfang 2015 die SPD, die CDU und die Grünen hinters Licht geführt, da sie nun das Gebührenmodell auch für den Abwasserbereich anstrebe.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christian Rehmer versichert aber, die LINKE stehe nach wie vor zu der Einigung von Anfang 2015. »Der damalige Beschluss kam mühevoll zustande und verlangte allen Beteiligten ein gehöriges Maß an Kompromissbereitschaft ab«, erinnert er. Am 10. September sei es lediglich um einen Prüfauftrag gegangen. Eine nochmalige Änderung der Finanzierung des WAV sei an diesem Tag nicht verfügt worden. Rehmer betont: »Die Linksfraktion steht auch weiterhin als verlässliche Partnerin für gemeinsame Lösungen zum Wohle der Bernauerinnen und Bernauer allen Fraktionen zur Verfügung.«

Unterdessen erlebte der Marktplatz von Bernau am Dienstag die mittlerweile 89. Protestdemonstration empörter Altanschließer.