Mietenpolitik ohne »Bezug zur Realität«

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 2 Min.
Mietergemeinschaft, Wissenschaft und Sozialrichter sind sich einig: Die Bemühungen des Senats horrende Mietsteigerungen in den Griff zu bekommen, sind bestenfalls ein Anfang.

Joachim Oellerich, Chefredakteur des »MieterEchos« der Berliner Mietergemeinschaft, zieht eine vernichtende Bilanz der Wohnungspolitik der vergangenen Jahre. Oellrich sitzt zusammen mit dem Soziologen Andrej Holm und dem Sozialrichter Udo Geiger am Donnerstagabend auf dem Podium einer Veranstaltung des Koordinationskreises der gewerkschaftlichen Erwerbslosengruppen beim DGB Berlin-Brandenburg. Durch die faktische Einstellung der Neubautätigkeit und den Verkauf von kommunalen Wohnungen an private Investoren habe sich der Mangel an preiswerten Wohnungen dramatisch verschärft, so Oellerich. Zwar habe der Senat mittlerweile reagiert, »doch alles passiert unglaublich langsam und ist zudem unzureichend.« Er forderte umfangreiche öffentliche Investitionen in kommunalen Wohnungsbau um »Wohnraum dauerhaft dem Profitstreben der Marktakteure zu entziehen« und verwies auf das Beispiel Wien.

Auch der an der Humboldt-Universität tätige Stadtsoziologe Andrej Holm sieht die derzeitigen Pläne des Senats bestenfalls als ersten Schritt. Mit öffentlich finanzierten Programmen zur »behutsamen Stadterneuerung« sei der Spekulation mit Wohnraum in begehrten innerstädtischen Lagen geradezu der Boden bereitet worden. Holm verwies auf ein Mietshaus in der Linienstraße in Berlin-Mitte, das seit 1997 drei Mal den Besitzer wechselte, zunächst für 700 000 Euro, dann für 2,4 Millionen und 2013 schließlich für fünf Millionen. Die Vertreibung von Bewohnern durch exorbitante Mietsprünge habe mittlerweise die gesamte Innenstadt erfasst. Es herrschen »Wildwest-Methoden«, so Holm. Die Schere zwischen den Mietspiegelwerten und den Neuvermietungsmieten öffne sich immer weiter. Besonders für Mieter, die auf Zahlungen des Jobcenters angewiesen sind, gebe es faktisch kaum bezahlbaren Wohnraum.

Das Problem kennt auch Udo Geiger, der als Richter am Sozialgericht regelmäßig mit Streitfällen zur Wohnkostenübernahme betraut ist. Die neue Ausführungsverordnung (AV Wohnen) sei »nicht schlüssig«, der dort als Obergrenze herangezogene Mietpreis habe »wenig Bezug zur Realität«. Zumal Wohnungssuchende, die Hartz-IV-Leistungen erhalten »in der Bewerberhierarchie ganz unten stehen«. Grundsätzlich könne das Problem nicht von Gerichten gelöst werden, sondern nur von der Politik.

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