nd-aktuell.de / 26.09.2015 / Politik / Seite 6

Mehr Geld für minderjährige Flüchtlinge

Einen Tag nach dem Flüchtlingsgipfel fordern die Länder vom Bund zusätzliche Unterstützung für die Betreuung unbegleiteter Jugendliche

Marian Krüger
Die Flüchtlingspolitik prägte erneut die Debatte im Bundesrat, zudem erhöhte die rot-rot-grüne Mehrheit den Druck auf die Union bei der »Ehe für alle«.

Angesichts von über 22 000 minderjährigen Flüchtlingen, die ohne Begleitung nach Deutschland kommen, wollen sich die Länder und der Bund auf ein neues Aufnahmesystem für diese Kinder und Jugendlichen einigen. Bislang gilt eine Aufnahmepflicht nur in den Einreiseregionen. Dort sind die Jugendämter jedoch überlastet. Die rheinland-pfälzische Familienministern Irene Alt (Grüne) forderte am Freitag im Bundesrat jedoch eine bundesweite Aufnahme: Es könne nicht sein, das diese besonders betreuungsbedürftigen Kinder in Zelten oder Turnhallen campieren müssten, ohne Deutschkurse und Schulunterricht. Der Bund müsse den Ländern und Kommunen bei dieser Aufgabe finanziell unter die Arme greifen.

Auch aus Sicht der sächsischen Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) reichen die 350 Millionen Euro nicht aus, die der Bund den Ländern am Donnerstag zusätzlich zugesagt hatte. Allein Sachsen müsse in den nächsten zwei Jahren 120 Millionen Euro für die Unterbringung und Betreuung dieser Gruppe ausgeben. »Unsere Kommunen tun, was sie können«, sagte Klepsch, »aber das schaffen sie nicht allein.«

Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, dass den Ländern weiter Milliardenbeträge aus der Erbschaftssteuer entgehen. In der Debatte zur Erbschaftssteuernovelle kritisierte die Thüringische Finanzministerin Heike Taubert (SPD) die Pläne der Bundesregierung als »Steuerflatrate für Großunternehmen«. Dies entspreche nicht dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, die Verschonung großer Unternehmensvermögen zu beenden. Das rot-rot regierte Brandenburg sieht das ähnlich: »Die bestehenden Ungleichgewichte in der Vermögensverteilung werden durch das vorgesehene Erbschaftssteuerrecht weiter manifestiert«, hieß es in einer Stellungnahme. Knackpunkt sind die Regelungen, wonach Erben von größeren Unternehmen vom Zugriff des Staates verschont bleiben sollen, wenn sie in einer »Bedürfnisprüfung« nachweisen, dass sie die Steuer überfordert. Der Bundesrat will nun Nachbesserungen erreichen.

Dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Markus Kerber, sind schon moderate Änderungswünsche zu viel. Die Vorschläge der Länder hält er für »völlig überzogen«. Stattdessen müssten die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen noch erweitert werden. Auch die Freigrenze von 26 Millionen Euro sei noch viel zu niedrig, so Kerber.

Auch bei der vollständigen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften setzen die Länder die Bundesregierung und insbesondere die Union unter Druck. Eine rot-rot-grüne Mehrheit beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für alle. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gebe es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln, hieß es zur Begründung. Nun muss sich der Bundestag damit befassen. Bereits vor der Sommerpause hatte die Länderkammer den Bund aufgefordert, homosexuellen Partnerschaften die traditionelle Eheschließung zu erlauben. Zustimmung erhielt hingegen die Verfassungsschutzreform des Bundes, mit der Konsequenzen aus dem Ermittlungsversagen bei der Aufklärung der NSU-Mordserie gezogen werden sollen. Zukünftig müssen sich die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern intensiver abstimmen und ihre Informationen austauschen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird gestärkt. Das Gesetz enthält zugleich neue Regeln für den Einsatz von V-Leuten. Kommentar Seite 2