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340 Euro für falsches Parken?

Firmenparkplatz unberechtigt genutzt

Ein Autofahrer stellte seinen Wagen unberechtigt auf einem Firmenparkplatz ab. Als er zurückkam, war das Auto weg. Er erfährt, dass er nur gegen Bargeld sein Fahrzeug zurückbekommt.

Die umstrittenen Abschlepppraktiken der bundesweit agierenden Firma Parkräume KG sind nicht strafbar, urteilte das Münchner Landgericht am 12. August 2015 und sprach den Chef des Unternehmens vom Vorwurf der versuchten und vollendeten Erpressung in insgesamt 29 Fallen frei. Die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte, kündigte Revision an. Nunmehr wird sich der Bundesgerichtshof da...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/986007.euro-fuer-falsches-parken.html

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