Einspruch auch per E-Mail
Steuerbescheid
Mit einer E-Mail können Bürger gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht nötig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19. August 2015 (Az. III R 26/14) entschied. Voraussetzung ist demnach aber, dass die Steuerbehörde einen Zugang für die Übermittlu...
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