Mähroboterlärm ist zumutbar
Nachbarrecht
Ein Nachbar muss die Geräusche eines Mähroboters vom angrenzenden Grundstück dulden, wenn der Lärmpegel auf seinem Grundstück die gesetzlich vorgeschriebenen Werte nicht überschreitet.
So entschied das Amtsgericht Siegburg (Az. 118 C 97/13) und wies die Klage der Nachbarn ab.
Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, ließ eine Frau den Rasen in ihrem Garten von einem Mähroboter schneiden. Der Roboter mähte bis zu 7,5 Stunden täglich, nur unterbrochen von mehreren Ladepausen. Die Nachbarn fühlten sich gestört. Sie ford...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.