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Künstliche Befruchtung wird zu 50 Prozent erstattet, aber ...

Urteile im Überblick

Zur künstlichen Befruchtung hat es zuletzt zwei aktuelle Urteile von Landessozialgerichte gegeben.

So entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 9 KR 9/13) in einem am 24. August 2015 veröffentlichten Urteil, dass Ehepaare, die getrennt privat und gesetzlich krankenversichert sind, bei einer künstlichen Befruchtung einen in der Summe nicht mehr als hälftigen Zuschuss bekommen.Damit die gesetzliche Versicherung einen Kostenzuschuss gewährt, gilt für die Frau eine Altersgrenze vo...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/986029.kuenstliche-befruchtung-wird-zu-prozent-erstattet-aber.html

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