Mord aus niederen Beweggründen

Prozessauftakt vor dem Landgericht um den grausamen Tod der schwangeren Maria P.

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Mord aus niedrigen Beweggründen wirft die Staatsanwaltschaft zwei 20-Jährigen vor. Sie sollen im Januar die 19-Jährige Maria P. auf bestialische Weise getötet haben.

Die beiden Angeklagten wirken schüchtern, verängstigt neben ihren Verteidigern. Sie schweigen zu den Tatvorwürfen und machen von ihrem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch. Doch sind sie unschuldig, dann könnten sie es klar und deutlich sagen. Waren sie die Täter, wovon die Staatsanwaltschaft überzeugt ist, dann wäre ein Zeichen der Reue angebracht. Das wären sie den Angehörigen des Opfers schuldig, die ebenfalls im Gerichtssaal saßen. Der Bruder von Maria tritt als Nebenkläger auf. Doch die Angeklagten sagen kein Wort, so wird die Jugendkammer des Landgerichts anhand der Indizien, Zeugenaussagen und Gutachten ein Urteil fällen müssen. Insgesamt 70 Zeugen werden gehört. Der Schuldspruch fällt wahrscheinlich Ende November. Als Heranwachsende, sie waren zur Tatzeit 19 Jahre, droht ihnen bei einer Verurteilung eine Strafe von maximal 15 Jahren Freiheitsentzug. Würde Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen, wäre lebenslange Haft zwing...


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