nd-aktuell.de / 14.10.2015 / Ratgeber / Seite 25

Dachdämmung bis 31. Dezember 2015

Bis 31. Dezember 2015 müssen Hausbesitzer oder WEG die oberste Geschossdecke Ihrer Gebäude oder die darüber liegenden Dächer ausreichend gedämmt haben. Wohnen im Eigentum (WiE) verweist in diesem Zusammenhang auf die Energieeinsparverordung (EnEV 2014). Ausnahmen gelten für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor 2002 erworben wurden.

Ob die Baubehörden Dächer kontrollieren, ist ungewiss. Dennoch sollte man prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. WiE/nd

Details zur Dachdämmung unter https://www. wohnen-im-eigentum.de/ modernisierung/energiesparberatung/geschossdeckendaemmung.html. WiE-Mitglieder nutzen die kostenfreie telefonische Bauberatung.