Fragebögen und Selbstauskünfte: Was geht den Vermietern wirklich an?

Mietrecht

Um die Selbstauskunft bzw. das Ausfüllen mehr oder weniger umfangreicher Fragebögen kommt heute kein Wohnungssuchender herum.

Makler, Eigentümer oder Wohnungsunternehmen fragen aber häufig auch Privates oder gar Intimes ab, wie der Mieterverein Dresden und Umgebung (MVD) feststellte.

Die Beantwortung der Vermieterfragen bzw. das Ausfüllen der Selbstauskunft ist freiwillig. Allerdings: Wer nicht nicht antwortet, hat kaum eine Chance, die gewünschte Wohnung zu bekommen. Deshalb empfiehlt der Mieterverein, alle Fragen zu beantworten, aber nicht immer müsse die Antwort 100-prozentig stimmen.

Wichtig: Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das betrifft ...


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