nd-aktuell.de / 14.10.2015 / Ratgeber / Seite 21

Die Mautausweitung trifft neue Branchen

Seit 1. Oktober 2015 Lkw-Maut ab 7,5 Tonnen

Seit Anfang Oktober müssen Speditionen, Handwerker und andere Betriebe für viele Tausende von kleineren Lastwagen die Lkw-Maut zahlen.

Seit 2005 ist die Maut auf Autobahnen und bestimmten Bundesstraßen für alle Lkw mautpflichtig, die mit Anhänger mindestens zwölf Tonnen wiegen. Nun ist die Lkw-Maut auf leichtere Lastwagen aus dem In- und Ausland ausgeweitet worden. Die bisherige Grenze sinkt auf 7,5 Tonnen. Die Schilder an den Grenzübergänge signalisieren in drei Sprachen: »Maut/Toll/Péage ab 7,5 t«.

Mit dieser Ausweitung sind auch neue Branchden betroffen - nicht nur für Speditionen, die ihre Waren von den Verteilzentren oft mit kleineren Wagen anliefern. sondern vor allem auch Handwerker und Betriebe im Garten- oder Landschaftsbau. Das kann der Transporter sein, der die Hotels mit Wäsche versorgt, es kann der Gerüstbauer sein, der Maurer oder der Fliesenlegermeister oder der Garten- und Landschaftsbau. Der Mautbetreiber Toll Collect rechnet damit, dass dadurch etwa 250 000 Fahrzeuge aus dem In- und Ausland neu dazukommen.

Die Maut wird auf allen Autobahnen und bestimmten Bundesstraßen fällig und kilometergenau abgerechnet. Dafür haben viele Lastwagen ein Bordgerät installiert. Es erkennt per Satelliten-Navigation, wenn mautpflichtige Straßen genutzt werden, und übermittelt die Daten über Mobilfunk an Toll Collect. Die Fahrer können die Maut aber auch vor jeder Fahrt übers Internet oder spezielle Terminals an Raststätten, Tankstellen und Autobahnauffahrten entrichten. Voraussetzung dafür ist dann nur, dass der Laster bei Toll Collect registriert ist.

Mit der Ausweitung der Lkw-Maut bekommen auch die Mautsätze eine andere Struktur. Sie sind gestaffelt nach Umweltfreundlichkeit und Achszahl des Fahrzeugs. Statt bisher zwei Achsklassen gibt es nun vier. Pro Kilometer werden künftig zwischen 8,1 und 21,8 Cent fällig.

Wie so oft geht es auch bei der Maut ums Geld. Diejenigen, die Straßen und Brücken besonders in Mitleidenschaft ziehen, sollen auch für deren Instandhaltung zahlen. Laut Bundesverkehrsministerium belastet ein 40-Tonner die Straßendecke 60 000 Mal stärker als ein Auto. Die Mautpflicht für Lkw ab 7,5 Tonnen soll 300 Millionen Euro pro Jahr mehr Geld für die Investitionen in die Straße bringen. 80 Millionen Euro brachte bereits die Ausweitung auf weitere 1100 Kilometer Bundesstraße zum 1. Juli 2015.

Umstritten ist, ob eines Tages auch Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen und Busse Maut zahlen sollen. Im Koalitionsvertrag ist auf jeden Fall vereinbart, dass die Lkw-Maut 2018 auf alle 39 000 Kilometer Bundesstraße ausgeweitet werden soll.

Weitere Neuregelungen sind in Kraft getreten

Mindestlohn: In Pflegebranche und Abfallwirtschaft gilt seit Oktober ein bundesweiter Mindestlohn. Pflegekräfte bekommen pro Stunde 9,40 Euro im Westen und 8,65 Euro im Osten. Dieser Satz steigt bis Januar 2017 in zwei Stufen auf 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten. Die 180 000 Beschäftigten bei Straßenreinigung, Entsorgern und Winterdiensten bekommen 8,94 Euro pro Zeitstunde, ab Jahresbeginn 2016 dann 9,10 Euro.

Energiesparen: Kommunen, soziale Einrichtungen und kommunale Unternehmen können künftig energieeffiziente Neubauten über die KfW-Bankengruppe fördern lassen. Die bereits bestehende Förderung der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden wird in diesem Bereich verbessert. So können für Einzelmaßnahmen Tilgungszuschüsse von fünf Prozent in Anspruch genommen werden. dpa/nd