Kann Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes stoppen?

Leserfragen zu Krankengeld bei Auslandsreise und Krankenkassen- und Zusatzbeitrag für Rentner

Meine Tochter ist seit 2014 an Burn-out erkrankt und musste sich zudem vor einiger Zeit einer komplizierten Sprunggelenkoperation unterziehen. Um sich für den Arbeitsmarkt wieder fit zu machen, haben wir einen Familienurlaub im August in Österreich gebucht. Die Krankenversicherung droht ihr mit dem Entzug des Krankengeldes für diese Zeit. Ist die Krankenversicherung dazu berechtigt? Harry P., Leipzig

Es ist tatsächlich so, dass die Krankenkasse der Zahlung bei Auslandsreisen zustimmen muss - sonst kann sie das Krankengeld für diese Zeit stoppen.

Klar geregelt sind die Bestimmungen zum Krankengeld im Sozialgesetzbuch V. Dort gibt es keine Vorschrift, dass die Versicherten für Reisen in Deutschland eine Erlaubnis brauchen. Sie müssen auch nicht Bescheid sagen, wenn sie längere Zeit nicht zu Hause sind.

Im Falle eines Auslandsaufenthalts ist allerdings zu beachten, dass die Krankenkasse nach dem Gesetz jederzeit in der Lage sein muss, zu überprüfen, ob man weiterhin arbeitsunfähig ist - und das kann die Krankenkasse außerhalb Deutschlands schwieriger. Daher muss man seine Krankenversicherung vorab um Zustimmung bei einer Auslandsreise bitten. Reisen Sie ohne Zustimmung der Krankenkasse ins Ausland, riskieren Sie Ihren Krankengeldanspruch - zumindest für diese Zeit.

Um das zu verhindern, stellen Sie am besten zwei bis drei Wochen vor der ...


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