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Ein schlechter Tag für Gaskunden

Bundesgerichtshof gibt Versorgern bei Preisaufschlägen teilweise recht

Den Gaskunden hierzulande machte es der Bundesgerichtshof schwerer, nach Preiserhöhungen Geld von ihren Lieferanten zurückzufordern.

Mittwoch war ein schlechter Tag für die Gaskunden hierzulande: Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte, können zwar Haushalte mit sogenannter Grundversorgung eine teilweise Rückforderung von Preiserhöhungen gegenüber ihrem Energieversorger geltend machen. Doch gilt dies nicht für Preisaufschläge aus Kostengründen. Lediglich wenn die Gaskonzerne mit teureren Rechnungen höhere Profite ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/989491.ein-schlechter-tag-fuer-gaskunden.html

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