Gericht rügt Zwangsräumungen
Handhabung der Fristenregelung in Spanien für rechtswidrig erklärt
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Berlin. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Donnerstag in Luxemburg erneut, dass die Zwangsvollstreckungen von Hypotheken in Spanien europäischen Gesetzen widersprechen. Das Urteil bezieht sich auf die Neufassung der Gesetzesgrundlage durch die rechte Regierung der Volkspartei PP unter Mariano Rajoy aus dem Jahr 2013. Zuvor hatte der EuGH im März 2013 die Gesetze, auf deren Grundlage es von 2008 bis zum Richterspruch rund 400 000 Zwangsräumungen von überschuldeten Kreditnehmern gegeben hat, für nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt. In der Neufassung hatte die Regierung eine Einspruchsfrist von einem Monat festgelegt. Der EuGH hält zwar diese Frist im Prinzip für ausreichend, erklärte aber die Praxis, die betroffenen Verbraucher und Kreditnehmer nicht direkt zu informieren, sondern lediglich auf das Gesetzesblatt zu verweisen, für unrechtmäßig. Das »verstößt gegen den Effektivitätsgrundsatz«, urteilten die Richter, und sei ein Verstoß gegen die Verbraucherrechte. nd Seite 6