Grimmas OB wegen Baumfällaktion verurteilt

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Grimma. Der Oberbürgermeister der sächsischen Stadt Grimma, Matthias Berger (parteilos), ist wegen einer nicht genehmigten Baumfällaktion zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht in Grimma verhängte am Montag eine Strafe von 10 500 Euro wegen leichtfertiger Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete, sagte ein Sprecher. Berger hatte im Februar 2014 veranlasst, dass 6300 Quadratmeter geschützten Stadtwaldes abgeholzt wurden. Er hatte argumentiert, die Bäume seien umsturzgefährdet, ihr Abholzen ein Beitrag zum Hochwasserschutz. Vor der Verhandlung zog Berger seinen Einspruch gegen einen 2014 erlassenen Strafbefehl zurück. Damit habe er eingeräumt, die Abholzung ohne Genehmigung veranlasst zu haben, so der Sprecher weiter. Bei der Verhandlung am Amtsgericht ging es nur noch um die Höhe der Geldstrafe. dpa/nd

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