nd-aktuell.de / 09.11.2015 / Politik / Seite 13

Rotstift gegen Kapitalismuskritik

Schwarz-Grün will die hessische Landesverfassung ohne Beteiligung der LINKEN überarbeiten

Hans-Gerd Öfinger, Wiesbaden
Die Landesregierung in Hessen plant einen Verfassungskonvent. Progressive Elemente sollen offenbar gestrichen werden.

Einen neuen Anlauf zur grundlegenden Änderung der Landesverfassung nimmt derzeit die Koalition aus CDU und Grünen in Hessen. Wie regionale Medien berichten, laufen hinter den Kulissen die Vorbereitungen zur Einberufung eines Verfassungskonvents auf Hochtouren. Das Gremium soll nach dem Willen der Koalitionäre einen neuen Verfassungsentwurf ausarbeiten und diesen dem Wahlvolk zur Abstimmung vorlegen.

Die 1946 erstmals per Volksabstimmung in Kraft getretene Landesverfassung mit ihren kapitalismuskritischen Bestandteilen fordert das Recht auf Arbeit, einen existenzsichernden Lohn und unentgeltliche Bildung für alle. Ebenso enthalten sind das Verbot der Aussperrung von Arbeitnehmern durch Unternehmen in Arbeitskämpfen, die Ächtung von Kriegen, die Sozialisierung von Grundstoffindustrien und Eisenbahnen und Staatsaufsicht über Großbanken und Versicherungsunternehmen sowie eine Enteignung von Vermögen bei Missbrauch wirtschaftlicher Macht. Solche Aussagen entsprachen der allgemeinen Stimmung weiter Teile der Bevölkerung im Nachkriegsdeutschland und wurden per Volksabstimmung zum Missfallen der US-amerikanischen Besatzungsbehörden von einer sehr breiten Mehrheit verabschiedet. Dafür standen damals SPD, KPD und CDU, während sich die FDP von Anfang an gegen die Zielsetzungen wehrte. Die Behörden verhinderten letztlich die Umsetzung der Verfassungsgebote.

Die seit 1999 in der hessischen Landespolitik tonangebende CDU hatte in den vergangenen Jahren mehrfach vergeblich einen Anlauf genommen, um andere Parteien und gesellschaftliche Massenorganisationen wie die Gewerkschaften für eine »Reform« der Verfassung ins Boot zu ziehen. Ein populärer Vorwand ist dabei die 1946 von den Vätern und Müttern der Verfassung gewollte und eindeutig auf Nazigrößen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezogene Todesstrafe. Deren Anwendung ist allerdings durch einen Artikel im übergeordneten Grundgesetz von 1949 längst außer Kraft gesetzt.

Auf die aktuell anstehende Einberufung eines Konvents hatten sich CDU und Grüne bei der Bildung ihrer Koalition Ende 2013 geeinigt. CDU-Strategen gehen davon aus, dass die Grünen dabei durch Zugeständnisse in Form niedrigerer Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide ein verlässlicher Partner sein werden. Dass auch die oppositionelle SPD weit von ihren früheren Positionen abgerückt ist, zeigt ihre Zustimmung zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung per Volksabstimmung im März 2011.

Kritik an der Einstellung von Schwarz-Grün zur Vorbereitung, Einsetzung und Durchführung des Konvents äußerte die hessische Linksfraktion, die allem Anschein nach im Gegensatz zu den anderen Oppositionsfraktionen von SPD und FDP nicht zum Konvent eingeladen wurde. »Es ist das Recht des Volkes und nicht das Recht der Regierung, seine Verfassung zu überprüfen und zu ändern«, so Fraktionschef Willi van Ooyen. »Richtig wäre die Vorbereitung und Planung durch das gesamte Parlament statt der Einberufung seitens der Regierungskoalition.« Ein Verfassungskonvent müsse »ergebnisoffen« sein und die gesamte Gesellschaft beteiligen. Dass dies nicht gewollt sei, zeige die öffentliche Ausgrenzung linker Parlamentarier bei der Planung des Konvents, sagte van Ooyen. Dies deute darauf hin, »dass bei den sehr fortschrittlichen und aktuell immer wichtiger werdenden sozialen Bestimmungen in der Hessischen Verfassung nun der Rotstift angesetzt werden soll«.

Hessen ist das einzige Bundesland, in dem Änderungen der Landesverfassung einer Zustimmung des Wahlvolks bedürfen. Kritiker und Beobachter befürchten, dass Schwarz-Grün nun auch diese Errungenschaft opfern und das Volk dazu überreden will, in einer allerletzten Abstimmung seine eigene Entmündigung zu vollenden.