nd-aktuell.de / 09.11.2015 / Berlin / Seite 11

Prüfung mit Mängeln

Mieteninitiative: Senat verschleppt den Volksentscheid

Sarah Liebigt
Echt oder nicht? Das Mietenvolksbegehren veröffentlichte ein Dokument, das den Eindruck erweckt, die Prüfung ihres Gesetzentwurfs durch den Innensenat sei längst abgeschlossen - der erklärt seit Monaten, daran zu arbeiten.

Auf 34 Seiten setzt sich die Senatsverwaltung für Inneres mit dem Gesetzentwurf der Intitiative »Berliner Mietenvolksentscheid« auseinander. Die Prüfung habe, heißt es in dem Papier, »zur Feststellung materiellrechtlicher Zulässigkeitsmängel des Antrags geführt«. Auf den folgenden Seiten werden Änderungsforderungen im Detail, Absatz für Absatz, dargelegt. Das Besondere ist, dass die Initiatoren des Volksentscheids mit dem Papier Gelegenheit bekommen sollten, ihren Gesetzentwurf zu überarbeiten: Die genannte Frist dafür lief am 30. Oktober ab.

Was nach einem Coup klingt, blieb auch über das vergangene Wochenende ungeklärt: Die Initiative selbst stellte das Papier, das ihr anonym übermittelt worden sei, am Freitag ins Netz. Ob es sich bei dem Dokument tatsächlich um einen - unfertigen oder abgesegneten - Bericht aus dem Innensenat handelt, ist unklar. Adressiert ist das undatierte Dokument an »Vertrauenspersonen des Volksbegehrens ›Berliner Mietenvolksentscheid‹«.

Dort hat man das Papier indes noch nie zuvor gesehen. An der Echtheit des Dokuments hat die Initiative keinen Zweifel. »Dass sich jemand solche Mühe gibt und 34 Seiten schreibt, kann ich mir nur schwer vorstellen«, sagt Rouzbeh Taheri, einer der Sprecher der Initiative, auf Nachfrage des »neuen deutschland«. Man habe das Dokument geprüft und halte es durchaus für echt.

Innensenator Frank Henkel (CDU) erklärt seit Monaten, eine Stellungnahme dazu, ob der Gesetzesvorschlag inhaltlich der Verfassung entspricht Verwaltung sei in Arbeit. Mietaktivisten wie Medien werden damit vertröstet, die Prüfung des Gesetzentwurfs dauere an. Anlässlich dieses vermeintlichen Berichtes war von der Senatsverwaltung zunächst nur zu erfahren, dass das mutmaßlich geleakte Papier bekannt sei. Auf Nachfrage des »neuen deutschland«, ob es sich bei dem Papier tatsächlich um ein Dokument aus der Inneverwaltung handelt, erklärte ein Sprecher: »Der Vorgang befindet sich derzeit im Mitzeichnungsverfahren der beteiligten Senatsverwaltungen. Aufgrund des Umfangs und der komplexen Thematik dauert die abschließende Prüfung an, ist aber in Bearbeitung. Insoweit wird der Trägerin das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung nach § 17 des Abstimmungsgesetzes natürlich mitgeteilt, sobald es vorliegt. Dass ein Mitzeichnungsverfahren bei komplexen Sachverhalten länger dauert, ist nicht ungewöhnlich. Wir sehen darin keine Verschleppung durch die anderen Verwaltungen.«

»Die Stellungnahme vom Innensenat - mit bereits abgelaufenen Fristen - existiert offenbar längst!« erklärte die Initiative zur Bekanntmachung des Papiers und erhebt schwere Vorwürfe: Der Senat habe die absichtliche Zurückhaltung der Stellungnahme des Innensenats verschwiegen. »Dass die Stellungnahme des Innensenats allerdings längst abgeschlossen zu sein scheint und gravierende verfassungsrechtliche Bedenken darin eindeutig festgestellt werden, haben Vertreter der SPD der Initiative jedoch schon seit Ende Juli vermittelt und damit Druck aufgebaut«, heißt es in der Mitteilung weiter. Der Senat sei für den Verfahrensschritt der Prüfung des Gesetzestextes an keinerlei Zeitvorgaben gebunden, so Taheri im »nd«. Eine Tatsache, die er maximal ausreize.

Ein Blick zurück: Im Sommer dieses Jahres übergab die Initiative Berliner Mietenvolksentscheid dem Senat 48 500 Unterschriften für ein Gesetz, das für mehr bezahlbaren Wohnraum in Berlin sorgen sollte. Der Senat reagierte auf verschiedene Art und Weise. Bausenator Andreas Geisel (SPD) sprach sich bereits vor Monaten für einen Dialog mit der Initiative aus, der einen Kompromiss mit derselben zum Ziel haben sollte. Die Initiative hatte stets den Plan, einen Volksentscheid gleichzeitig mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September 2016 durchzuführen.

Der angebliche Prüfbericht jedenfalls kommt u.a. zu dem Schluss, dass eine Änderung des Gesetzentwurfs gemäß der in selbigem festgestellten Mängel zu einer »unzulässigen Änderung« des Volksbegehrens führen würde. Weiter heißt es aber auch, dass ein »überwiegender Teil« der festgestellten Zulässigkeitsmängel auch im »gegenwärtigen Verfahrensstadium noch durch Änderungen des Gesetzentwurfs beseitigt werden« können.

Wenn der Senat doch noch vorhat, das Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wie angedroht vor Gericht bringt, würde der Mietenvolksentscheid auf die lange Bank geschoben, so die Initiative. Ein verfassungsrechtliches Verfahren würde die Initiative viel Geld und Zeit kosten.