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Keine Extrakosten für eine Ersatz-Bankkarte

BGH stoppt Postbank

  • Lesedauer: 3 Min.
Wie im nd-ratgeber vom 4. November 2015 berichtet, hat der BGH eine Klausel der Postbank, die Extrakosten für die Ausstellung von Ersatz-Bankkarten erhebt, gekippt. In folgenden Fragen und Antworten gehen wir das Urteil und die Folgen für Verbraucher ein.

Die Bankkarte geht verloren oder ist kaputt, wird gestohlen oder der Name des Inhabers ist nicht mehr aktuell: Alles Gründe für eine Ersatz-Bankkarte. Ob Kreditinstitute dafür kassieren dürfen, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil vom 20. Oktober 2015 (Az. XI ZR 166/14) geklärt. Doch es bleiben offene Fragen.

Worum ging es im Prozess?

Um eine Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis der Postbank. Danach werden 15 Euro fällig, wenn das Kreditinstitut auf »Wunsch des Kunden« eine Ersatz-Bankkarte ausstellt.

Wörtlich heißt es: »Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat.« Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deswegen die Postbank verklagt.

Was sagt der BGH dazu?

Dass eine Bankkarte dann nichts kosten darf, wenn sie Ersatz für eine zuvor gesperrte (Original-) Karte ist.

Welche Fälle betrifft das?

Der BGH nennt ausdrücklich den Verlust oder Diebstahl einer Karte. Das betreffende »Zahlungsauthentifizierungsinstrument« (die Karte) müsse dann gesperrt werden, um Missbrauch zu vermeiden. Taucht die Karte nicht wieder auf, muss eine neue her. Doch die Ersatzkarte sei dann vertragliche Nebenpflicht der Banken und dürfe nicht bepreist werden, sagt der BGH.

Bleiben da Fragen offen?

Einige, denn zum Kummer der Verbraucherschützer ist nicht geklärt, ob eine Ersatzkarte dann kosten darf, wenn der Name des Karteninhabers nicht mehr stimmt (etwa bei Heirat, Scheidung) oder wenn die Karte kaputt gegangen ist. »Nach einer vorläufigen, vorsichtigen und ersten Einschätzung müssten Ersatzkarten auch in diesen Fällen kostenlos sein«, sagt Frank-Christian Pauli vom vzbv. Die Richter haben in ihrer mündlichen Urteilsbegründung dazu aber nichts gesagt. Der Verband will vor einer validen Aussage daher erst einmal das schriftliche Urteil abwarten.

Ist das ein Grundsatzurteil?

Erst einmal betreffen die Entscheidung und die Rechtsfolgen nur die Postbank. Die Regeln anderer Banken sind nicht automatisch betroffen. Die Entscheidung lasse sich also nicht verallgemeinern, erklärt die Deutsche Kreditwirtschaft. Hinzu kommt: Jedes Kreditinstitut entscheide selber darüber, wann und auf welche Weise es seinen Kunden Bankkarte und Ersatz in Rechnung stelle, erklärt Alexander von Schmettow vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Daher gebe es sehr viele unterschiedliche Vertragsgestaltungen.

Aber?

Bankenjuristen werden sich das Urteil der Richter sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis ihres Hauses sicher genau anschauen. Denn auch wenn die Rechtsfolgen des Urteils nicht allgemeingültig sind - die juristischen Vorgaben sind es durchaus. Nach Einschätzung des vzbv sind von dem Urteil auch Klauseln anderer Banken betroffen.

Was bedeutet das Urteil für die Postbank-Kunden?

Dazu konnte die Postbank erst einmal nicht sagen - auch sie will das Urteil der Karlsruher Richter zunächst einmal genau prüfen lassen. dpa/nd

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