Höhere Gaspreise auch ohne Begründung

Verbraucherunfreundliches BGH-Urteil: Rechte der Energieversorger gestärkt

Ein Blick auf die Gas- oder Stromrechnung regt manchen Kunden berechtigt auf: Schon wieder sind die Preise gestiegen! Nun befasste sich der Bundesgerichtshof damit.

Der BGH stärkte mit seinem verbraucherunfreundlichen Urteil vom 28. Oktober 2015 (Az. VIII ZR 158/11 u.a.) die Rechte von Energieversorgern. Sie durften die Preise in der Vergangenheit auch ohne umfassende Begründung erhöhen. Voraussetzung ist aber, dass sie bei den Erhöhungen keinen Gewinn machen wollten.

In den konkreten beiden Fällen gab der BGH den Stadtwerken Hamm und Geldern in Nordrhein-Westfalen Recht, die von säumigen Kunden Geld wollten. Diese hatten Preiserhöhungen zwischen 2004 und 2008 beanstandet.

Was ist der Hintergrund für die BGH-Entscheidung?

Der BGH musste ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in deutsches Recht umsetzen. Die Luxemburger Richter hatten 2014 auf Anfrage des BGH hin gefordert, dass Verbraucher rechtzeitig über Anlass, Voraussetzungen und Umfang von Preisänderungen informiert werden müssen. Das schreibe das Europarecht seit 2004 vor. Solche Pflichten sahen die entsprechenden deut...


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