EuGH bestätigt Mindestlohn

Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge rechtens

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Luxemburg. Die öffentliche Hand darf die Vergabe von Aufträgen grundsätzlich davon abhängig machen, dass Bieter einen Mindestlohn bezahlen. In dem am Dienstag verkündeten Urteil entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Bieter, die dies ablehnen, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können. Das Gerichtsurteil bezieht sich auf einen Fall von vor zwei Jahren, als es für Postdienstleistungen noch keinen verbindlichen Mindestlohn gab. Damit scheiterte die Klage des Unternehmens RegioPost.

RegioPost hatte damals gegen die Stadt Landau in Rheinland-Pfalz geklagt, als diese das Unternehmen vom Bieterverfahren unter Verweis auf ein Landesgesetz ausschloss. Dies machte die Vergabe von Postdienstleistungen davon abhängig, ob sich private Bieter dazu verpflichteten, einen Mindestlohn von 8,70 Euro zu bezahlen - einen Schritt, den die Firma nicht bereit war zu gehen.

Das Urteil wurde damit begründet, dass sich die Verpflichtung auf die Auftragsausführung beziehe und »soziale Aspekte betrifft«, sowie, dass der Mindestlohn »grundsätzlich durch das Ziel des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt sein kann«. Damit verstoße dieser nicht gegen geltendes EU-Recht. AFP/nd

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