Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Der Antrag wurde wegen Wunschzeiten abgelehnt

Teilzeitarbeit

Ein Antrag auf Teilzeitarbeit, der eng an bestimmte Wunscharbeitszeiten geknüpft ist, kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden. Die dienstlichen Interessen stehen bei einer solchen Vereinbarung im Vordergrund.

Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 13 L 2791/15) und lehnte damit die Forderung einer Beamtin ab, wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet.Im verhandelten Fall wollte eine Beamtin nach der Elternzeit nur noch Teilzeit arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Sie stellte daher einen Antrag bei ihrem Arbeitgeber, in Zukunft nur noch für 35 Stunden...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/992249.der-antrag-wurde-wegen-wunschzeiten-abgelehnt.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.