Väter könnten bekannt werden

Karlsruhe prüft Recht auf Abstammungsklärung

Eine 65-Jährige will, dass ihr 88-jähriger mutmaßlicher Vater sich zu ihr bekennt. Sie zog vors Bundesverfassungsgericht, wo man nun eine Gesetzeslücke überprüft.

Karlsruhe. »Wer ist mein Vater und wer meine Mutter?« Eine Gesetzeslücke, die Kindern diese Antwort in bestimmten Fällen verweigert, stand am Dienstag auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Auf den Weg gebracht hat das Verfahren die 65-jährige Inge L. Sie will, dass ihr ein 88-Jähriger mutmaßlicher Vater sich endlich zu ihr bekennen muss.

In dem Verfahren will das Gericht zufolge klären, inwieweit Kindern das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung zusteht, so Vizepräsident Ferdinand Kirchhof. Zwar können Kinder eine Vaterschaftsklage mit allen rechtlichen Konsequenzen für ihre Erzeuger durchsetzen. Was aber, wenn sie erwachsen sind und nur für die Bewältigung der eigenen Biografie wissen wollen, wer ihr leiblicher Vater ist?

Für so eine Konstellation hat der Gesetzgeber 2008 mit Paragraf 1598a im Bürgerli...


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