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Der Makler haftet - nur für die eigenen Fehler

Versicherungsrecht

Wer von einem Versicherungsmakler Beratung erhofft, sollte diesen auch umfassend über alle Gegebenheiten und Besonderheiten informieren.

So das Fazit eines Urteils, des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Mai 2015 (Az. 18 U 132/14). Es zeigt die Grenzen der Schadensersatzpflicht von Versicherungsmaklern auf. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).Im Fall ging es um ein Ehepaar, das einen Versicherungsmakler mit der Sichtung und gegebenenfalls Optimierung seiner Versicherungsverträg...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/993133.der-makler-haftet-nur-fuer-die-eigenen-fehler.html

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