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Busunternehmer müssen keine Pässe kontrollieren

Potsdam. Busunternehmer müssen vorerst nicht die Pässe an den Schengen-Binnengrenzen kontrollieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) beschlossen. Die Richter hoben in einem Eilverfahren die sofortige Vollziehung einer Verfügung auf, die einem spanischen Busunternehmen untersagte, Ausländer von Belgien nach Deutschland zu befördern, ohne zuvor Pässe und Aufenthaltstitel k...

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