Landgericht schweigt zum Mietspiegel

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Landgericht Berlin wies am Mittwoch die Berufung zum Mietspiegel-Urteil des Charlottenburger Amtsgerichts zurück. Bei dem Prozess im Mai hatte das Gericht den Berliner Mietspiegel 2013 für ungültig erklärt. »In dem Verfahren seien sowohl Klägerin als auch die Beklagten davon ausgegangen, dass der Mietspiegel nicht hinreichend qualifiziert sei«, hieß es in einer Pressemitteilung. Deshalb müsse nicht neu über die Gültigkeit geurteilt werden. nic

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal