Fahrtreppen nicht zum Spielen da

TÜV Thüringen mahnt

  • Lesedauer: 2 Min.

Einkaufszentren sind ohne Fahrtreppen heutzutage kaum mehr vorstellbar. Auch in anderen öffentlichen Bereichen wie Bahnhöfen, U-Bahn-Stationen oder Flughäfen sind sie heute unverzichtbar. Fahrtreppen und Fahrsteige sind faktisch rund um die Uhr in Betriebsbereitschaft. Sie bergen allerdings bei unachtsamer Benutzung auch Gefahren.

Fahrtreppen und Fahrsteige unterliegen aufgrund ihrer hohen Beanspruchung einem technischen Verschleiß. Regelmäßige Wartung und wiederkehrende Prüfungen der Anlagen sind daher für die Sicherheit der Fahrgäste unumgänglich. Unfälle passieren in aller Regel durch Unachtsamkeit oder falsches Benutzen.

»Eltern sollten ihre Kinder nie unbeaufsichtigt auf eine Fahrtreppe lassen. Die geführten mitfahrenden Handläufe verleiten Kinder zum daran herumspielen. Hier besteht erhöhte Verletzungsgefahr«, warnt Ulrich Penndorf , Sachverständiger für Aufzüge und Fahrtreppen beim TÜV Thüringen. Kleinere Kinder sollten Eltern daher immer an die Hand nehmen.

Eine Unsitte ist es, sich auf Fahrtreppen entgegen der Fahrtrichtung zu stellen. Die Unterhaltung mit dem Hintermann könnte in einem Sturz enden. Vor allem im Einzugsbereich der Treppenstufen, beim Übergang von der Steigung in den horizontalen Bereich zur Kammplatte, besteht ein akutes Verletzungsrisiko.

»Wer in diesem Bereich der Treppe zu Fall kommt, kann sich an den scharfen Kanten der Stufen schneiden, Schürfwunden zufügen oder gar den Verlust eines Fingers riskieren«, so Ulrich Penndorf. Auch ein Mitlaufen mit der Fahrtreppe oder gar das Laufen entgegen der Fahrtrichtung ist nicht zu empfehlen. Denn sollte sich gar ein Schnürsenkel oder ein Schal in den beweglichen Teilen verhaken, ist der Unfall vorprogrammiert.

Vorsicht ist mit bis auf den Boden ragenden Kleidungsstücken geboten. Wird der Schal am Handlauf oder im Bereich der Stufen eingezogen besteht sogar Lebensgefahr. Eine Fahrtreppe verfügt zwar am Anfang und am Ende über einen Not-Aus-Schalter, bis dieser aber von einem Außenstehenden betätigt wird, kann es im Zweifel zu spät sein.

Kinderwagen, Rollstühle, Koffertransportwagen und Hunde haben auf Fahrtreppen nichts zu suchen. Wo es Fahrtreppen gibt, stehen für die Barrierefreiheit in aller Regel Aufzüge zur Verfügung. TÜV Thüringen/nd

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