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Vertrauen ist gut
Jörg Meyer über das Urteil des Bundessozialgerichts zu Leiharbeitsfirmen
Vertrauensschutz beschreibt einen Rechtsgrundsatz, der dafür sorgen soll, dass der Bürger und die Bürgerin das Vertrauen in die Rechtsordnung nicht verlieren. Dazu zählt das Verbot der Rückwirkung. Konkret: Der Unternehmer, an den ich meine Arbeitskraft veräußere, darf nicht im Nachhinein neue Passus in meinen Arbeitsvertrag dichten, die dann beispielsweise dazu führen, dass ich Anteile des Lohnes...
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