18 Katzen rechtfertigen Kündigung

Mietrecht: Tierhaltung

18 Katzen in einer 100-Quadratmeter-Mietwohnung sind zu viel und rechtfertigen somit eine fristlose Kündigung.

Dies entschied das Amtsgericht Augsburg mit Urteil vom 31. Juli 2015 (Az. 71 C 1264/15). Es gab damit einem Vermieter Recht. Nachdem die Berufung der Mieter keinen Erfolg gehabt habe, sei das Urteil rechtskräftig, teilte eine Justizsprecherin am 24. November 2015 mit.

Der Vermieter hatte den Mi...


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