nd-aktuell.de / 15.01.2016 / Brandenburg / Seite 10

Mietzuschussrechner von Kotti & Co

Seit 1. Januar haben Mieter von Sozialwohnungen Anspruch auf einen Mietzuschuss, wenn die Nettokaltmiete mehr als 30 Prozent des jährlichen Nettohaushaltseinkommens übersteigt. Bei Häusern mit sehr hohen Heizkosten sinkt diese Untergrenze bis auf 25 Prozent. Die Mietergemeinschaft Kotti & Co stellt unter der Adresse www.mietzuschuss.org ein einfaches Online-Formular zur Verfügung, mit dem die Chancen auf den Mietzuschuss schnell überprüft werden können. nd