Verwaltungsgericht verlangt ab Januar Fahrverbot in Stuttgart

Andere Mittel weniger wirkungsvoll um Schadstoffe zu reduzieren / Urteil stellt Recht auf Gesundheit vor Eigentum

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Stuttgart. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein womöglich wegweisendes Urteil für Diesel-Fahrverbote in Deutschland gesprochen. In der am Freitag verkündeten Entscheidung zu einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) forderte das Gericht vom Land Baden-Württemberg schnellstmögliche Entscheidungen, um die Stickoxidbelastung in Stuttgart zu senken. Diesel-Fahrverbote zum 1. Januar nannte das Gericht dabei die derzeit beste Lösung - in der Politik diskutierte Nachrüstungen seien nicht so effektiv.

Das Urteil kam kurz vor dem Diesel-Gipfel der Bundesregierung in Berlin und betrifft alle Diesel bis zum Standard Euro 5. Es ist nicht das erste von der Deutschen Umwelthilfe erreichte Urteil. Deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nannte es wegweisend, da es in Stuttgart die größte Luftverschmutzung der deutschen Großstädte gibt und die Stadt sich als weltweite Autohauptstadt sehe.

Das Verwaltungsgericht kann zwar selbst keine Fahrverbote verhängen. In dem Urteil prüfte das Gericht um Richter Wolfgang Kern aber die möglichen Lösungen und kam zu dem Schluss, dass die Fahrverbote die einzig effektive Lösung wären.

Kern nannte die diskutierte, aber vom Bund bisher nicht umgesetzte, blaue Plakette als möglichen Standard - diese würden nur modernste Diesel der Norm Euro 6 erhalten. Der Richter sagte, ein Fahrverbot sei »die effektivste und derzeit einzige Luftreinhaltemaßnahme«, die funktioniere und außerdem die schnellstmögliche. Der Richter hob hervor, dass dies nicht seine eigene Einschätzung sei, sondern die der zuständigen Landesbehörden.

Kern sagte weiter, alle anderen geprüften Maßnahmen von Tempolimits über Verkehrsverbote nach Kfz-Kennzeichen zu einer City-Maut, einer Nahverkehrsabgabe oder auch die diskutierte Nachrüstung von Diesel seien »von ihrem Wirkungsgrad her nicht gleichwertig«. Bei der Nachrüstung würden sich, selbst wenn alle Diesel nachgerüstet werden, die Stickoxid-Ausstöße um lediglich neun Prozent verringern.

Der Richter widersprach auch den geäußerten rechtlichen Bedenken gegen Fahrverbote. »Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.« Der Schutz von Gesundheit und Leben stehe über dem Schutz der Rechtsgüter Eigentum und allgemeine Handlungsfreiheit der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.

Kern sagte, »das Verkehrsverbot ist mit dem Instrumentarium der Straßenverkehrsordnung durchsetzbar.« Er warf der Bundesregierung vor, »ohne sachlichen Grund« trotz der rechtswidrigen Umweltbelastung keine Regelung wie etwa die blaue Plakette geschaffen zu haben.

Das Land müsse nun »eigene Wege suchen, um hier den Bürger nicht schutzlos zu machen«. Dazu könnten etwa eigene Schilder für Fahrverbote zählen. Nach der Gerichtsentscheidung dürfen in Stuttgart künftig noch an maximal 18 Kalendertagen pro Jahr die Emissionsgrenzwerte überschritten werden.

Das Gericht ließ die Berufung und auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Der Richter sagte, diese Schritte würden aber nur wegen der grundsätzlichen Bedeutung eröffnet. Auf der Tatsachenebene sei alles geklärt.

DUH-Chef Resch forderte die Landesregierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nun zu einer schnellen Reaktion auf. Von den Autoherstellern verlangte Resch, alle Bestandsdiesel nachzubessern. Es sei dasselbe, als wäre eine Bremse kaputt - die Nachbesserung müsse »auf Kosten der Hersteller« erfolgen.

Das Verkehrsministerium von Baden-Württemberg will das Urteil sorgfältig prüfen. Es handle sich um ein »sehr komplexes Urteil«, deshalb müsse zunächst die für August angekündigte schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden, sagte ein Ministeriumssprecher. afp / nd

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