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Last-Minute-Prozess startet in Köln

Neun Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs kommt der Fall endlich vor Gericht

  • Petra Albers und Christoph Driessen, Köln
  • Lesedauer: 4 Min.

Zwei Tote, unzählige zerstörte Dokumente, ein Milliardenschaden: Vor neun Jahren stürzte das Historische Stadtarchiv in Köln (Nordrhein-Westfalen) plötzlich wie ein Kartenhaus zusammen. Nun beginnt der Strafprozess gegen fünf Angeklagte, die am Ausbau der U-Bahn beteiligt waren. Die Staatsanwaltschaft wirft den Mitarbeitern von Baufirmen und der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) fahrlässige Tötung und Baugefährdung vor. Von Mittwoch an versucht das Kölner Landgericht zu klären, wie es zu dem verhängnisvollen Unglück am 3. März 2009 kommen konnte.

Das Gericht hat für den Prozess 126 Verhandlungstage bis ins nächste Jahr hinein angesetzt, voraussichtlich werden Dutzende Zeugen und Sachverständige geladen. Allein die Anklageschrift umfasst 196 Seiten. Die 10. große Strafkammer steht bei dem komplexen Verfahren unter großem Zeitdruck: Das Urteil muss bis zum 2. März 2019 gesprochen sein - ansonsten verjährt das Ganze und die Schuldfrage bleibt ungeklärt.

Das Historische Archiv der Stadt Köln galt bis zum Einsturz am 3. März 2009 als das bedeutendste in ganz Deutschland. Das hängt damit zusammen, dass Köln im Mittelalter die mit Abstand größte deutsche Stadt war. Zu den Schätzen des Archivs zählen der Verbundbrief von 1396 - eine frühe Verfassung der Stadt Köln mit den Rechten der Bürger -, die Protokolle des Stadtrates seit 1320 und die Originalhandschrift des »Buchs der Tiere« von Albertus Magnus aus dem 13. Jahrhundert.

Das Archiv war aber nicht nur das Gedächtnis der Stadt Köln, sondern ist auch überregional und international von Interesse. So wurde im Mittelalter zeitweise der gesamte deutsche England-Handel über Köln abgewickelt. Auch in die Niederlande und in das heutige Belgien unterhielt Köln enge Handelskontakte.

Nach dem Einsturz des Archivs glaubte man zunächst, all diese Urkunden und Unterlagen seien vernichtet. Doch verloren sind wohl nur fünf Prozent - 95 Prozent konnten geborgen werden. Allerdings sind die Dokumente zum Teil schwer beschädigt und zudem völlig durcheinander. Experten haben mittlerweile 13 Prozent der Archivalien gesäubert und wieder nutzbar gemacht. Bis das gesamte Archivmaterial restauriert und neu geordnet ist, werden nach Angaben von Archivleiterin Bettina Schmidt-Czaia aber noch 30 Jahre vergehen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft haben Fehler beim Bau der neuen Nord-Süd-U-Bahn zum Einsturz des Archivgebäudes in der Kölner Südstadt geführt. Demnach sollen zwei Bauarbeiter beim Ausschachten des Tunnels auf ein Hindernis gestoßen sein, das sie nicht beseitigen konnten. Anstatt dies der Bauleitung zu melden, hätten sie den Aushub einfach fortgesetzt. Im Schatten des Hindernisses sei eine »Erdplombe« entstanden, ein Loch in der unterirdischen Wand. Am Unglückstag gab diese Plombe laut Anklage dann schlagartig nach, woraufhin große Mengen Sand, Kies und Wasser in die Baugrube eindrangen. Dem Archiv wurde buchstäblich der Boden entzogen, so dass es mitsamt der Nachbargebäude zusammenbrach. Zwei Anwohner kamen bei dem Einsturz ums Leben.

Ursprünglich zählten beide Bauarbeiter zum Kreis der Angeklagten, doch nur einem von ihnen wird jetzt der Prozess gemacht. Das Verfahren gegen den anderen hat das Landgericht in der vergangenen Woche vorläufig eingestellt, da er lebensbedrohlich erkrankt sei. Ein weiterer Angeklagter war 2017 gestorben.

Die übrigen vier Angeklagten - drei Männer und eine Frau - waren laut Staatsanwaltschaft für die Prüfung und Überwachung der Bauarbeiten zuständig. Sie sollen die Herstellung der unterirdischen Wände nicht mit der gebotenen Sorgfalt kontrolliert und den Verstoß beim Ausbaggern deshalb nicht bemerkt haben.

Die beteiligten Baufirmen, die in der Arbeitsgemeinschaft ARGE organisiert sind, weisen die Vorwürfe zurück. »Die komplexe Frage, auf welchem Wege innerhalb weniger Minuten über 5000 Kubikmeter Erde in die Baugrube fließen konnten, ist bislang nicht geklärt worden«, betont ein ARGE-Sprecher. »Bis zur endgültigen Klärung der Ursache und einem zweifelsfreien Beweis sowie einem entsprechenden Urteil gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.«

Die Stadt Köln beziffert den Schaden, der durch den Einsturz entstanden ist, auf 1,2 Milliarden Euro. Die Frage, wer dafür haften muss, wird irgendwann möglicherweise Thema eines Zivilprozesses werden. Erst kürzlich war bekanntgeworden, dass sich eines der zentralen Gutachten erheblich verzögern und voraussichtlich erst 2020 vorliegen wird. Hier drängt die Zeit nicht so sehr: Ein möglicher Schadenersatzanspruch verjährt erst nach 30 Jahren. dpa/nd

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