Gefahr von rechts

Bildungsrauschen

  • Lena Tietgen
  • Lesedauer: 2 Min.

Angesichts der Rechtsentwicklung in Europa läuft Deutschland Gefahr, das Ziel der Inklusion, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention festgehalten und per Ratifizierung auch von der Bundesregierung anerkannt wurde, nicht zu erreichen. Der Widerstand ist ein gesellschaftlicher. So freut man sich auf afdkompakt.de, dass der Lehrerverband »auf AfD-Kurs sei«, indem er das »Aussetzen der Inklusion« befürworte. Anlass war eine Erklärung des Präsidenten des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger. Der Bildungsfunktionär, der auch Bundesvorsitztender der Deutschen Philologenverbandes ist, eine Interessenvertretung von Gymnasiallehrern, hatte in seiner Erklärung u.a. ein Moratorium zur Aussetzung der Inklusion gefordert (lehrerverband.de). Weiter heißt es auf der AfD-Webseite: »Willkommen in der Realität und damit im AfD-Programm, Herr Meidinger. Unsere Fraktion hat von Anbeginn mehrfach vor den Gefahren einer pauschalen und undifferenzierten Inklusion gewarnt.« Es muss bedenklich stimmen, wenn jemand wie der Präsident des Lehrerverband über das Stöckchen springt, das ihm von den Rechtsnationalisten hingehalten wird.

Doch es gab auch Kritik. Im Deutschlandfunk konterte der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, dass man die UN-Behindertenrechtskonvention nicht »einfach aussetzen« könne. Zudem seien die Lösungen offensichtlich. »Wir brauchen zusätzliche Unterstützung in den Klassenzimmern durch eine Doppelbesetzung aus Lehrkraft und Sonderpädagoge oder durch Unterstützung durch zusätzliche andere Professionen, sogenannte multiprofessionelle Teams.« (dlf.de)

Um sich vor Augen zu führen, was Inklusion beinhaltet, lohnt ein Blick in die Charta der UN-Behindertenkonvention. Sie wurde 2006 von der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet und 2008 in Kraft gesetzt. (behindertenkonvention.info) Untergliedert in einen auf die allgemeinen Menschenrechte Bezug nehmenden und einen auf die Lebenssituationen behinderter Menschen abgestimmten Teil findet sich Bildung in Artikel 24. In diesem erkennen die Vertragsstaaten »das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung« an und damit ein Recht auf Bildung »ohne Diskriminierung« und in Form von »Chancengleichheit«. Die Staaten verpflichteten sich zur »Implementierung eines integrativen Bildungssystems auf allen Ebenen einschließlich des lebenslangen Lernens«. Das Ziel sei, dem Menschen seine »Möglichkeiten« aufzuweisen und ihm zu einem Bewusstsein der Würde und des Selbst zu verhelfen. Hierzu sollen »Begabung und Kreativität« wie auch »geistige und körperliche Fähigkeiten« voll entwickelt werden. Nur so werden Menschen mit Behinderungen zur »wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft« ermächtigt. Mithin werde auch die »Achtung vor Menschenrechten, Grundfreiheiten und menschlichen Vielfalt« gefestigt. Im Einzelnen müssen die Staaten individuelle und allgemeine Voraussetzungen schaffen, wie die Sicherstellung der Vermittlung von Brailleschrift oder Gebärdensprache. Denn gesellschaftliche Teilhabe impliziere soziale und kommunikative Kompetenzen. Lena Tietgen

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