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Gericht hält Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Ein entsprechendes Urteil verkündeten die Richter am Freitag in Leipzig. An den zwei Vortagen hatte der 6. Senat die ersten 18 Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell verhandelt, das die privaten Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen. Der Rundfunkbeitrag wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben. Dabei spielt keine Rolle, ob es darin überhaupt Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Beklagte in den Verhandlungen waren der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Bayerische Rundfunk (BR). Dass der Beitrag für jede Wohnung gezahlt werden muss, ist nach Einschätzung des Gerichts verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden. Es sei kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot der Verfassung. Das gelte auch für das Argument, der Rundfunkbeitrag benachteilige Ein-Personen-Haushalte im Vergleich zu anderen mit mehr Bewohnern. dpa/nd

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